Webentwicklung
Webagentur in der Schweiz wählen: 12 Fragen vor der Auftragsvergabe
Eine Checkliste für Schweizer Unternehmen, die eine Webagentur, einen Freelancer oder ein Entwicklerteam beauftragen: 12 Fragen, die eine solide von einer riskanten Offerte trennen, dazu Warnsignale, Offertvergleich und das passende Vertragsmodell.
Das Wichtigste in Kürze
- Lassen Sie sich die Rechte schriftlich geben. Die Schweizer Regel, nach der die Verwendungsbefugnisse an Software dem Arbeitgeber zustehen (Art. 17 URG), gilt für Angestellte, nicht für Agenturen oder Freelancer. Der Vertrag muss die Rechte deshalb übertragen oder eine Lizenz einräumen.
- Registrieren Sie Domain, Hosting, Analytics und Search Console auf Ihr Unternehmen und fügen Sie den Anbieter als Benutzer hinzu.
- Ein Relaunch braucht einen Weiterleitungsplan, URL für URL. Google empfiehlt, permanente Weiterleitungen mindestens ein Jahr lang bestehen zu lassen.
- Vergleichen Sie Offerten auf gleichem Umfang und über drei Jahre, mit getrennten einmaligen und wiederkehrenden Kosten und geprüfter MWST.
- Wählen Sie das Vertragsmodell nach der Unsicherheit: Festpreis für einen klaren Umfang, Abrechnung nach Aufwand für Arbeit, die sich entwickelt, Etappen für die meisten Websites mit Integrationen.
Wählen Sie den Webpartner, der Ihnen schriftlich sagen kann, wer Ihre Website baut, wem Code und Konten gehören, wo sie gehostet wird, wie Umfang und Änderungen verrechnet werden und was nach dem Launch passiert. Portfolio und Preis zählen auch, aber diese Antworten entscheiden, ob die Website Ihnen gehört und im dritten Jahr noch funktioniert. Die Checkliste richtet sich an Schweizer KMU, die eine Firmenwebsite neu aufbauen oder ersetzen, mit oder ohne Shop oder Kundenportal. Sie vergleicht die Möglichkeiten, das Projekt zu besetzen, listet 12 Fragen für jeden Anbieter auf Ihrer Shortlist und behandelt Warnsignale, den Vergleich von Offerten und Vertragsmodelle.
Agentur, Freelancer, eigene Entwickler oder Offshore: Welches Modell passt?
Wählen Sie das Modell danach, wie viel Koordination Sie selbst übernehmen können. Ein Freelancer passt zu einer kleinen, klar umrissenen Website, die Sie eng begleiten. Eine Agentur passt zu Projekten, in denen Design, Entwicklung, Content und SEO einem gemeinsamen Plan folgen müssen. Ein eigener Entwickler lohnt sich, wenn sich die Website jede Woche ändert. Offshore- und Nearshore-Teams senken die Stundenansätze, verlagern aber das Projektmanagement und einen grossen Teil des Risikos zu Ihnen.
| Modell | Geeignet für | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Lokale Agentur | Mehrsprachige Firmenwebsites, Relaunches mit SEO-Migration, Websites mit Anbindung an CRM, Shop oder Buchungssystem | Im Pitch sitzen die erfahrenen Leute, im Projekt die Junioren; Unteraufträge, von denen Sie nichts wussten |
| Freelancer | Kleine Websites mit klarem Briefing; Ausbau einer Website, die der Freelancer bereits kennt | Eine einzelne Person: Ferien, Krankheit oder ein voller Kalender stoppen die Arbeit; begrenzte Tiefe bei Design oder SEO |
| Eigener Entwickler | Websites und Webanwendungen, die sich wöchentlich ändern; Unternehmen mit Produktteam | Lohn plus Tools, Hosting und Pikettdienst für die Sicherheit; eine einzelne Stelle deckt selten Design, SEO und Entwicklung ab |
| Offshore- oder Nearshore-Team | Grössere Projekte mit detaillierter Spezifikation und einem Product Owner auf Ihrer Seite | Zeitzonen, Sprache, wenig Vertrautheit mit Schweizer Regeln (DSG, Einwilligung für E-Mail-Marketing, MWST) und mit Inhalten in vier Sprachen |
Viele Unternehmen kombinieren die Modelle: Eine Agentur baut die Website, und eine interne Marketingfachperson pflegt danach das CMS.
Welche 12 Fragen sollten Sie vor der Unterschrift stellen?
Fragen Sie nach Eigentum, Team, Umfang, CMS, Sprachen, Hosting und Daten, Sicherheit, Barrierefreiheit, SEO-Migration, Wartung, Übergabe und Referenzen. Verlangen Sie die Antworten in der Offerte oder im Vertrag, nicht nur im Gespräch. Ein Anbieter mit Erfahrung beantwortet die meisten davon in wenigen Zeilen. Gerade vage Antworten zu Eigentum, Weiterleitungen und Wartung kosten später Geld.
1. Wem gehören Code, Designdateien, Domain und Konten?
Schreiben Angestellte im Rahmen ihrer Arbeit Software, darf allein der Arbeitgeber die Verwendungsbefugnisse ausüben (Art. 17 des Urheberrechtsgesetzes, URG). Diese Regel gilt für Arbeitsverhältnisse. Für einen Vertrag mit einer Agentur oder einem Freelancer gilt sie nicht, und wer ein Werkexemplar erwirbt, erhält damit noch keine Verwendungsbefugnisse (Art. 16 Abs. 3 URG). Der Vertrag sollte Ihnen deshalb die Rechte am individuellen Code und Design übertragen oder eine umfassende Lizenz einräumen. Er sollte auch auflisten, was von Dritten lizenziert bleibt: Themes, Plugins, Schriften, Stockbilder. Registrieren Sie Domain, Hosting, Analytics, Google Search Console und das Google-Unternehmensprofil auf Ihr Unternehmen und fügen Sie den Anbieter als Benutzer hinzu.
2. Wer baut die Website tatsächlich?
Lassen Sie sich Namen und Rollen in Ihrem Projekt nennen: Projektleitung, Design, Entwicklung und wer die Inhalte schreibt oder übersetzt. Fragen Sie, ob Teile an Subunternehmer gehen, an wen und in welchem Land. Lernen Sie die Person, die den Code schreibt, vor der Unterschrift kennen. Lautet die Antwort «Das Team stellen wir nach dem Kick-off zusammen», hängt Ihr Zeitplan an jemandem, der noch gar nicht eingestellt ist.
3. Wie wird der Umfang festgelegt, und wie werden Änderungen verrechnet?
Ein brauchbarer Umfang listet Seitenvorlagen, Funktionen und Integrationen (Formulare, CRM, Newsletter, Buchung, Shop), die Sprachen, wer Texte und Bilder liefert und die Zahl der Korrekturrunden. Änderungen sollten einem schriftlichen Ablauf folgen: kurze Schätzung, Ihre Freigabe, dann die Umsetzung. Fragen Sie nach dem Stunden- oder Tagesansatz für Änderungen, damit jede Anfrage einen bekannten Preis hat.
4. Welches CMS schlagen Sie vor, und warum gerade dieses für uns?
WordPress, ein Headless CMS, ein Git-basiertes Setup oder ein gehosteter Website-Baukasten: Jede Variante kann die richtige sein. Entscheidend ist, wie gut sie passt: wer die Website wie oft bearbeitet, ob Inhalte strukturierte Felder brauchen (Produkte, Standorte, Teammitglieder), welche Lizenzkosten anfallen und wie Upgrades laufen. Fragen Sie, von wie vielen Drittanbieter-Plugins die Website abhängen wird und wer sie aktualisiert. Kommt Ihr Team mit dem CMS nicht zurecht, bearbeitet am Ende die Agentur jede Seite.
5. Wie gehen Sie mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch um?
Google empfiehlt für jede Sprachversion eine eigene URL, verknüpft mit hreflang-Angaben, und rät davon ab, Besucher automatisch nach Sprache oder IP-Adresse umzuleiten. Fragen Sie, wie der Anbieter lokalisierte URLs aufsetzt, wie der Sprachwechsel die passende Seite findet und wer übersetzt. Google bestimmt die Sprache einer Seite anhand des sichtbaren Texts. Jede Version muss deshalb sauber geschrieben sein, idealerweise adaptiert von jemandem, der in dieser Sprache schreibt.
6. Wo wird die Website gehostet, und wohin gehen die Formulardaten?
Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), seit dem 1. September 2023 in Kraft, erlaubt die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, wenn der Bundesrat dem Staat einen angemessenen Datenschutz attestiert hat, oder mit Garantien wie anerkannten Standardvertragsklauseln (Art. 16 DSG). Fragen Sie, wo Hosting, Backups, Formulareingänge, Analytics und E-Mail-Versand angesiedelt sind und welche dieser Dienste Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeiten (Art. 9 DSG). Diese Liste brauchen Sie für Ihre Datenschutzerklärung (Art. 19 DSG).
7. Wie sorgen Sie für Sicherheit, und wer reagiert bei einem Vorfall?
Fragen Sie, wie und wie oft Updates für CMS, Plugins und Server eingespielt werden, ob Admin-Konten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt sind, wo Backups liegen und wann zuletzt eine Wiederherstellung getestet wurde und wie Formulare gegen Spam geschützt sind. Fragen Sie dann, wen Sie anrufen, wenn die Website kompromittiert ist. Eine Verletzung der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko führt, muss dem EDÖB so rasch als möglich gemeldet werden (Art. 24 DSG). Der Notfallplan darf also nicht mit der Suche nach einer Telefonnummer beginnen.
8. Nach welchem Standard für Barrierefreiheit bauen Sie, und wie testen Sie?
Das praktische Ziel ist WCAG 2.2 Stufe AA, der W3C-Standard vom Oktober 2023. Wenn Sie online an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkaufen, prüfen Sie, ob der European Accessibility Act Sie betrifft; er gilt seit dem 28. Juni 2025 für E-Commerce-Dienstleistungen. Fragen Sie, wie der Anbieter testet: Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme. Der Testplan sollte deshalb Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Kontraste und Screenreader-Prüfungen auf echten Seitenvorlagen umfassen.
9. Wie schützen Sie unsere Rankings beim Relaunch?
Ein Relaunch, der URLs ändert, braucht eine Weiterleitungsliste: Jede alte URL mit Traffic oder Links zeigt mit einer permanenten Weiterleitung (301 oder 308) auf ihre nächste neue Entsprechung. Google empfiehlt, diese Weiterleitungen mindestens ein Jahr lang zu behalten und nicht alles auf die Startseite zu schicken. Fragen Sie, wer das URL-Inventar erstellt, wer die Weiterleitungen vor dem Launch testet und wer danach die Search Console beobachtet. Erwähnt eine Relaunch-Offerte keine Weiterleitungen, nehmen Sie sie in den Umfang auf.
10. Was umfasst die Wartung nach dem Launch?
Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben: welche Updates wie oft enthalten sind, Monitoring und Backups, Reaktionszeiten bei Ausfällen und kleinen Anfragen, inbegriffene Stunden für Änderungen, den Ansatz für Zusatzarbeit und die Kündigungsfrist. «Support inklusive» ohne diese Angaben heisst: Niemand hat vereinbart, was Support ist.
11. Was erhalten wir bei der Übergabe?
Mindestens: Admin-Zugang zu jedem System, den Quellcode in einem Repository unter Ihrer Kontrolle, eine Liste der Drittanbieter-Dienste mit Verlängerungsdaten und Kosten, eine Anleitung für Deployment und Backups und eine kurze Anleitung für Ihre Redaktion. Bei individuellen Funktionen kommt eine Beschreibung von Architektur und Datenmodell dazu. Mit dieser Dokumentation können Sie den Anbieter wechseln, ohne von vorn zu beginnen.
12. Welche Referenzen dürfen wir anrufen?
Lassen Sie sich zwei oder drei Kunden mit einem vergleichbaren Projekt nennen, idealerweise eines, das seit mehr als einem Jahr online ist, und rufen Sie dort an. Fragen Sie, was schiefging und wie damit umgegangen wurde und ob sie den Anbieter wieder beauftragen würden. Schauen Sie sich die Live-Websites an, nicht nur Screenshots.
Was sind Warnsignale in der Offerte einer Webagentur?
Die ernsten Warnsignale betreffen Kontrolle und Unschärfe: Konten auf den Namen des Anbieters, kein schriftlicher Umfang, Versprechen, die niemand halten kann, und kein Plan für die URLs der alten Website. Jedes davon lässt sich in der Verhandlung beheben. Kommen mehrere zusammen, verkauft der Anbieter meist den Bau und lässt das Risiko bei Ihnen.
- Domain, Hosting oder Analytics-Konto laufen auf den Anbieter, «damit es einfacher ist».
- Ein Preis ohne Liste der Vorlagen, Funktionen oder Sprachen, oder «unbegrenzte Korrekturrunden».
- Ein proprietäres CMS ohne Content-Export und ohne Möglichkeit, die Website umzuziehen.
- Eine Relaunch-Offerte ohne Weiterleitungsplan.
- Garantierte Rankings auf der ersten Seite oder garantierte Nennungen in ChatGPT-Antworten. Beides kontrolliert niemand; unser Beitrag zu GEO zeigt, was sich beeinflussen lässt.
- Kein namentlich genanntes Team, oder ein Team, das nach der Unterschrift wechselt.
- Volle Zahlung im Voraus, oder eine Schlusszahlung, die nicht an die Abnahme gebunden ist.
- Eine Wartungsposition ohne Stunden, Reaktionszeiten oder Kündigungsfrist.
Wie vergleichen Sie Offerten, die völlig unterschiedlich aussehen?
Bringen Sie jede Offerte in dasselbe Raster, bevor Sie die Endbeträge anschauen. Trennen Sie einmalige von wiederkehrenden Kosten, rechnen Sie drei Jahre Hosting, Lizenzen und Wartung dazu und prüfen Sie, ob jede Offerte dieselben Vorlagen, Sprachen, Integrationen und Migrationsarbeiten abdeckt. Die günstigste Offerte lässt oft Content, Weiterleitungen oder Wartung weg, die Sie dann separat einkaufen.
| Vergleichen Sie | Warum es zählt |
|---|---|
| Umfang: Vorlagen, Funktionen, Integrationen, Sprachen | Offerten mit unterschiedlichem Umfang lassen sich nicht vergleichen |
| Content: wer ihn schreibt, übersetzt und einpflegt | Auf einer viersprachigen Website oft der grösste versteckte Kostenpunkt |
| SEO-Migration und Weiterleitungen | Fehlen in vielen Relaunch-Offerten |
| Einmalige und wiederkehrende Kosten über drei Jahre | Hosting, Lizenzen, Plugins und Wartung summieren sich |
| MWST | Prüfen, ob die Preise den Normalsatz von 8,1 % enthalten |
| Ansatz für Änderungen | Bestimmt die Kosten jeder Anfrage nach dem Launch |
| Zahlungsplan und Abnahme | Bindet Zahlungen an gelieferte, getestete Arbeit |
| Klauseln zu Eigentum und Übergabe | Entscheiden, ob Sie später den Anbieter wechseln können |
Die Preisspannen, die Schweizer Agenturen veröffentlichen, und die wichtigsten Kostentreiber finden Sie im Beitrag Was eine Firmenwebsite in der Schweiz kostet.
Festpreis, nach Aufwand oder in Etappen: Welches Vertragsmodell passt?
Ein Festpreis passt zu einem Umfang, den Sie heute vollständig beschreiben können. Abrechnung nach Aufwand passt zu Arbeit, die sich mit jeder neuen Erkenntnis ändert, etwa eine Webanwendung oder laufende Optimierung. Ein Vertrag in Etappen passt zu den meisten Firmenwebsites mit Integrationen: zuerst eine Analysephase zum Festpreis, dann Etappen zum Festpreis oder mit Kostendach. So verpflichten Sie sich für jeden Schritt erst, wenn der vorherige einen klaren Plan ergeben hat.
| Modell | So funktioniert es | Geeignet für | Risiko, das Sie steuern müssen |
|---|---|---|---|
| Festpreis | Vereinbarter Umfang zu einem vereinbarten Betrag | Firmenwebsites und Relaunches mit klarer Sitemap | Streit über den Umfang, Risikozuschlag im Preis, Änderungswünsche |
| Nach Aufwand | Sie bezahlen die geleisteten Stunden, oft mit monatlichem Kostendach | Webanwendungen, laufende Verbesserungen, unklare Anforderungen | Budgetkontrolle; braucht einen engagierten Product Owner auf Ihrer Seite |
| In Etappen (Meilensteine) | Zuerst die Analysephase, danach wird jede Etappe separat offeriert und freigegeben | Mehrsprachige Relaunches, Websites mit Integrationen, Portale | Jede Etappe braucht Abnahmekriterien |
Dazu kommt ein rechtlicher Aspekt aus dem Obligationenrecht. Ein Projekt zum Festpreis ist meist ein Werkvertrag (Art. 363 OR); ein im Voraus genau bestimmter Preis bindet den Unternehmer in der Regel auch dann, wenn die Arbeit länger dauert (Art. 373 OR). Laufende Leistungen nach Aufwand liegen näher beim Auftrag (Art. 394 OR), den jede Partei jederzeit beenden kann (Art. 404 OR). Wie ein konkreter IT-Vertrag einzuordnen ist, hängt von seinem Inhalt ab. Lassen Sie wichtige Verträge deshalb prüfen.
Sagen Verzeichnisse und Bewertungen etwas aus?
Sie helfen beim Erstellen einer Shortlist, nicht beim Entscheid. Verzeichnisse wie Clutch und Sortlist, Google-Bewertungen und lokale Firmeneinträge zeigen, wer aktiv ist und was Kunden sagen. Lesen Sie den Text der Bewertungen, prüfen Sie Datum und Projektart und kontrollieren Sie den Handelsregistereintrag über Zefix. Entscheiden Sie dann mit den 12 Fragen und einem Referenzgespräch.
Eine Bewertung sagt wenig darüber, ob ein Anbieter zu Ihnen passt: Fünf Sterne für einen One-Pager verraten nichts über einen viersprachigen Relaunch mit CRM-Integration. Suchen Sie nach Bewertungen, die Projekte wie Ihres beschreiben und erwähnen, wie mit Problemen umgegangen wurde.
Wie Sensaria diese Fragen beantwortet
Stellen Sie uns dieselben 12 Fragen. Nach einer kurzen Analysephase erhalten Sie eine Offerte zum Festpreis oder in Etappen, die Umfang, Team, Hosting und Übergabe festhält. Websites, die wir gebaut haben, zeigen, wie wir mit den unspektakulären Teilen umgehen: Bei einer Benchmark-Plattform für E-Mail-Zustellbarkeit prüfen automatisierte Tests Länge und Eindeutigkeit jedes Seitentitels und jeder Meta-Description, und vor jedem Produktions-Build läuft ein Audit der internen Links.
Planen Sie eine neue Firmenwebsite oder einen Relaunch? Lesen Sie, wie wir bei Webdesign und Webentwicklung vorgehen, oder fordern Sie eine Offerte an.
Quellen
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), SR 231.1, Fedlex
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, Fedlex
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Fedlex
- Website migrieren (Websiteverschiebung mit URL-Änderungen), Google Search Central
- Multiregionale und mehrsprachige Websites verwalten, Google Search Central
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), EUR-Lex
- Schweizer Mehrwertsteuersätze, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
- Zefix, Zentraler Firmenindex der Schweizer Handelsregister